VERD rechnet zu Beginn mit 50 Rappen pro Person und Jahr für den Bevölkerungstopf. Nutzen mehr Personen die Dienstleistungen, so kann der Betrag bis 30 Franken pro Person und Jahr betragen. Beispiel einer Gemeinde mit 3'000 Einwohner:innen = von CHF 1'500.- bis CHF 90'000.- pro Jahr. Die Höhe des Betrags kann massgeblich und direkt von der Bevölkerung und der Gemeinde beeinflusst werden.
Die erste Dienstleistung, eine Bezahllösung, wird per Ende Jahr vorgestellt und ab 2025 im Markt eingeführt.
VERD wurde über die letzten fünf Jahre aufgebaut. In diesem Zusammenhang entstand unter anderem ein Businessplan inklusive Finanzplanung. Bei der Erarbeitung stützte sich VERD auf Studien mehrerer Hochschulen und Marktforschungsinstitute und wandte das Vorsichtsprinzip an. Im erstem Betriebsjahr geht VERD davon aus, dass 1.4% der Bevölkerung die VERD-Angebote nutzt. VERD zeigt für jede Gemeinde auf, wie der Geldzufluss bei 1.4% und bei 100% aussieht.
VERD unterstützen heisst, die Gemeinschaft und lebendige Dörfer und Quartiere unterstützen. Dies kann man mit dem Kauf eines Anteilsscheins für CHF 5.-, mit der Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von VERD, mit der Bekanntmachung von VERD im persönlichen Umfeld und/ oder mit generellen Spenden an VERD oder mit gebundenen Spenden direkt in einen Bevölkerungstopf.
Die Mitwirkung ist in den Statuten der VERD Purpose Genossenschaft geregelt. Bei VERD gilt das Kopfstimmrecht. Das heisst, dass alle Genossenschafter:innen die gleichen Rechte haben, unabhängig von der Anzahl bezogener Anteilsscheine.
Der Zeitpunkt von Projekteingaben und die Formalitäten werden den Genossenschafter:innen via VERD-App mitgeteilt. Die Informationen werden zugleich auf der Homepage von VERD aufgeschaltet.
Für einen Anteilsschein muss CHF 5.- investiert werden. Weitere finanzielle Verpflichtungen existieren nicht (s. Statuten Art. 4.2 - Ausschluss persönliche Haftung). Gemäss Statuten Art. 5.4 sind die Genossenschafter:innen verpflichtet, Mutationen ihrer Daten (z.B. Wohnortwechsel) der VERD Purpose Genossenschaft zu melden. Weitergehende Verpflichtungen bestehen nicht. Das maximale Risiko besteht aus dem Verlust der CHF 5.-.
Projekte, die gegen gesetzliche und/ oder ethische Bestimmungen verstossen oder die europäische Menschenrechtskonvention verletzen, werden ausgeschlossen. Inwiefern weitere Kriterien greifen, ist Bestandteil der in den nächsten Monaten stattfindenden Living Lab's.
Kann ein Projekt nicht umgesetzt werden, so nimmt VERD mit den Projektverantwortlichen Kontakt auf und klärt das weitere Vorgehen. Dies kann von Unterstützung bei der Realisierung bis zur Rückgabe der Fördermittel sein.
Wird von den Genossenschafter:innen einem Projekt Geld zugesprochen, so ist der entsprechende Betrag sofort verfügbar und kann von den Projektverantwortlichen bei VERD angefordert werden.
In einem Living Lab werden Annahmen unter realen Bedingungen umgesetzt und die Richtigkeit und Wirkung der Annahmen untersucht. Im Living Lab Riggisberg wird die Verteilung der Gelder aus dem Bevölkerungstopf Riggisberg umgesetzt und mit wissenschaftlicher Begleitung untersucht und ausgewertet.
Das Geld im Bevölkerungstopf gehört den in der entsprechenden Gemeinde wohnhaften Genossenschafter:innen. Sie entscheiden demokratisch über die Verwendung des Geldes. Wenn die Mehrheit das Geld für mehrjährige Projekte verwenden möchte, so ist dies möglich.
Die Töpfe "sammeln" die Erträge. Können Erträge direkt einer Person zugeordnet werden, so fliessen 50% der Erträge in den Bevölkerungstopf der Wohngemeinde dieser Person. Die andere Hälfte fliesst, minus die Betriebskosten, in den Genossenschaftstopf Schweiz. Der Bevölkerungstopf ermöglicht die direkte Mitwirkung. Das Geld im Bevölkerungstopf gehört den in der entsprechenden Gemeinde wohnhaften Genossenschafter:innen (zivilrechtlicher Wohnort). Sie entscheiden, welche Aktivitäten sie umsetzen möchten. Die Mittel aus dem Genossenschaftstopf werden für regionale und nationale Aktivitäten verwendet. Projekte können an VERD eingegeben werden, die Geschäftsleitung der VERD Purpose Genossenschaft entscheidet über die Mittelverteilung.
Die Genossenschafter:innen sind das Herz und das Gewissen von VERD. Über ihre statutarischen Rechte steuern sie VERD. Sie wählen die Führungsorgane und sichern so, dass personelle Wechsel keine negativen Auswirkungen haben.
Die Verantwortung und die Administration liegt bei VERD. Um die Menge bearbeiten zu können, setzt VERD digitale Hilfsmittel ein.